Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte:

 Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Laut Bundesdatenschutzgesetz §4f : Jedes Unternehmen ab 9 Mitarbeiter, die elektronisch personbezogene Daten verarbeiten.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?


Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile, die auf Ihren Betrieb individuell abgestimmt werden sollten. Der interne wie der externe Datenschutzbeauftragte soll dabei - so will es der Gesetzgeber - als von Weisungen auf dem Gebiet des Datenschutzes freie und neutrale Instanz die Wahrung datenschutzrechtlicher Belange im Unternehmen sicherstellen.

Hierbei überwacht er nicht nur die datenschutzrechtlich zulässige Nutzung, Verarbeitung etc. von Kundendaten, sondern nimmt auch Belange des Arbeitnehmerdatenschutzes wahr. Wir beraten Sie insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Beauftragung, der Auswahl und Schulung geeigneter Personen, der Abwägung der arbeitsrechtlichen Sonderstellung eines internen Datenschutzbeauftragten, Haftungsfragen sowie einer möglichst kostengünstigen Lösung für Ihr Unternehmen.

Ich bin DESAG geprüfte EU-Datenschutzbeauftragte.

Das bedeutet, ich arbeite schon seit 2016 nach der EU-DSVO.

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